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RechtsSicherheit
für Energieheiler*in, die nicht Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker*in sind:
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004
(AZ: 1 BvR 784/03)
Nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für geistiges und spirituelles Heilen keine Zulassung nach dem Heilpraktiker*inGesetz erforderlich.
Der Geistheiler*in darf sogar die Hände auflegen, um die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Übertragen von positiver Energie allgemein
und auf Zielorgane zu aktivieren. Ärztliche Fachkenntnisse über Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie sind nicht erforderlich, aber in einem
bestimmten Rahmen durchaus sinnvoll.
Wichtig sind die charakterliche Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln.
EnergieHeiler*in dürfen keine:
- Diagnosen stellen
- Medikamente verschreiben
- Medizinische Geräte verwenden
- Heilversprechen abgeben
- Klienten vom Besuch eines Arztes/Ärztin oder Heilpraktiker*in abhalten
Wenn keine Verbesserung eintritt, soll der EnergieHeiler*in dem Klienten*in raten, einen Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker*in aufzusuchen.
Name des Unternehmens
Chakra-Harmonie Eckental
Anschrift
Steppachstraße 12
90542 Eckental
Kontaktinformationen
Doris Meier
Telefonnummer: 09126-288967
Email: info@chakraharmonieeckental.com
Chakrenheilung - Einzelunternehmen
Kleinunternehmer nach §19 UStG:
Umsatzsteuer wird nicht erhoben
Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV:
Doris Meier, Steppachstraße 12 90542 Eckental
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Sollten dennoch Urheberechtsansprüche bestehen, bitte ich Sie um einen entsprechenden Hinweis.